Fugen im Trockenbau sind sowohl die Anschlüsse von Gipsplattenwänden und -decken an andere Bauteile und Baustoffe, wie z. B. Putz, Beton und Mauerwerk, als auch Anschlüsse zwischen Gipsplattenwänden und Gipsplattendecken.
Für Fugen im Trockenbau gelten nachfolgende Richtlinien:
- BFS-Merkblatt Nr. 23 – Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen
- IVD-Merkblatt Nr. 16 – Anschlussfugen im Trockenbau
- Einsatzmöglichkeiten von spritzbaren Dichtstoffen
- Merkblatt – Gipsplattenkonstruktionen Fugen und Anschlüsse
- Verband der Gipsindustrie e.V.
- Sista-Beratungsblatt – Fugenabdichtung im Trockenbau mit spritzbaren Dichtstoffen
Die Richtlinien beschreiben die grundsätzlichen Anforderungen an die Planung und Ausführung der Fugen. Sie gelten nicht für Anschlüsse von Gipsplatten an Holzunterkonstruktionen.
Folgende Arbeitsschritte sind zur Abdichtung von Fugen im Trockenbau notwendig:
- Untergründe auf Tragfähigkeit prüfen
- Staub, lose Anstrich- und Putzreste entfernen
- Bei Verwendung von Acrylat-Dispersionen Vornässen der Haftungsflächen der geschnittenen Gipsplatten
- Bei Einsatz von Hybrid-Polymer empfohlenen Primer verwenden
- Hinterfüllmaterial oder Trennstreifen einsetzen
- Abkleben der Fugenränder
- Verfugen mit Dichtstoff
- Nachglätten
- Entfernen der Klebebänder
- Nachglätten der Dichtstoffränder
- Entsorgung der Abfälle
Wird ein vollflächiges Überstreichen der abgedichteten Fugen verlangt, sollte der Verarbeiter schriftlich darauf hinweisen (VOB/B § 4, Nr. 3), dass mit einer Rissbildung im Beschichtungsmaterial gerechnet werden muss. Diese Rissbildung beeinträchtigt nicht die Funktionsfähigkeit der Abdichtung bzw. des Dichtstoffes, stellt jedoch einen häufig beanstandeten optischen Mangel dar.
Fugen im Trockenbau dürfen als Bewegungsfugen nicht übertapeziert werden.
Geeignete Dichtstoffe: Sista F134 Elastisch/Bau und Sista F154 Hochbau & Anschluss