Fugen im Trockenbau sind sowohl die Anschlüsse von Gipsplattenwänden und -decken an andere Bauteile und Baustoffe, wie z. B. Putz, Beton und Mauerwerk, als auch Anschlüsse zwischen Gipsplattenwänden und Gipsplattendecken.
Für Fugen im Trockenbau gelten nachfolgende Richtlinien:
Die Richtlinien beschreiben die grundsätzlichen Anforderungen an die Planung und Ausführung der Fugen. Sie gelten nicht für Anschlüsse von Gipsplatten an Holzunterkonstruktionen.
Folgende Arbeitsschritte sind zur Abdichtung von Fugen im Trockenbau notwendig:
Wird ein vollflächiges Überstreichen der abgedichteten Fugen verlangt, sollte der Verarbeiter schriftlich darauf hinweisen (VOB/B § 4, Nr. 3), dass mit einer Rissbildung im Beschichtungsmaterial gerechnet werden muss. Diese Rissbildung beeinträchtigt nicht die Funktionsfähigkeit der Abdichtung bzw. des Dichtstoffes, stellt jedoch einen häufig beanstandeten optischen Mangel dar.
Fugen im Trockenbau dürfen als Bewegungsfugen nicht übertapeziert werden.
Geeignete Dichtstoffe: Sista F134 Elastisch/Bau und Sista F154 Hochbau & Anschluss
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