Fugen im Porenbetonbereich sind Fugen zwischen bewehrten Wandplatten aus Porenbeton. Diese unterliegen nicht dem Geltungsbereich der DIN 18540, sondern müssen die Anforderungen aus dem Porenbeton-Bericht 6 erfüllen.
Porenbeton hat im Vergleich zu Beton eine sehr viel geringere Eigenfestigkeit. Wegen der Porigkeit besteht die Gefahr von Bauschäden durch Feuchtigkeitsaufnahme. Deshalb muss das Eindringen von Wasser über die gesamte Oberfläche verhindert werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich, die Fugen vollflächig zu überstreichen. Da auf einer überstrichenen Fuge im Porenbetonbereich der Anstrich nicht so dehnfähig sein kann wie der Dichtstoff, können zwar Risse im Anstrichfilm entstehen, sie beeinträchtigen hier jedoch nicht die Funktionsfähigkeit der Abdichtung und werden als optischer Mangel akzeptiert. Hierzu müssen die Angaben der Porenbetonhersteller unbedingt berücksichtig werden.
Der Bundesverband Porenbetonindustrie e.V., Hannover hat ein eigenes technisches Regelwerk für Porenbetonfugen herausgegeben.
Porenbeton-Bericht 6 – Merkblatt für die Fugenausbildung bei bewehrten Platten aus Porenbeton.
In diesem Merkblatt sind 4 verschiedene Fugenbereiche definiert:
In den Fugenbereichen 1 und 2 kommen Kunststoffmörtel zum Einsatz, in den Fugenbereichen 3 und 4, in denen relevante Bewegungen auftreten, werden spritzbare Dichtstoffe zur Abdichtung eingesetzt.
Folgende Arbeitsschritte sind zur Verfugung an Porenbeton notwendig:
Eine Beschichtung der abgedichteten Fugen darf frühestens nach 5 Tagen erfolgen. Eine Rissbildung der Beschichtung infolge der Fugenbewegungen ist unbedenklich und beeinträchtigt nicht die Funktionsfähigkeit des Dichtstoffes bzw. der Abdichtung. Der nachfolgende Anstrich hat nur mit zugelassenen Beschichtungsstoffen für Porenbeton zu erfolgen.
Geeignete Dichtstoffe: Sista F134 Elastisch/Bau und Sista F154 Hochbau & Anschluss
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