Außenwandfugen (Bauteilfugen) unterliegen dem Geltungsbereich der DIN 18540 (Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen). Dieser Geltungsbereich umfasst die Außenwandfugen zwischen Bauteilen aus Ortbeton und/oder Betonfertigteilen mit geschlossenem Gefüge sowie aus unverputztem Mauerwerk und/oder Naturstein.
Die DIN 18540 gilt nicht für Fugen zwischen Bauteilen aus Porenbeton und Gebäudetrennfugen sowie für Fugen, die mit Erdreich in Berührung kommen.
Für alle anderen an der Fassade vorkommenden Fugenbereiche, z. B. Anschlüsse an geputzten Bauteilen und Metallelementen, ist die DIN 18540 nur bedingt anwendbar. D. h. die Vorgaben für die Fugendimensionierung ist einzuhalten, jedoch die Konstruktion der Fugen, die Untergrundbeschaffenheit und die Qualitätsanforderungen an den Dichtstoff müssen nicht der DIN entsprechen.
Dichtstoffe für den Einsatz in Außenwandfugen (Bauteilfugen) müssen über ein Prüfzeugnis nach DIN 18540 verfügen. Zusätzlich ist ein gültiger Überwachungsvertrag eines neutralen Prüfinstitutes erforderlich. Hier müssen konkrete Nachweise vorliegen.
Weiterhin ist folgendes technisches Merkblatt zu beachten: BFS-Merkblatt Nr. 23 – Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen.