Außenwand

Außenwandfugen (Bauteilfugen) unterliegen dem Geltungsbereich der DIN 18540 (Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen). Dieser Geltungsbereich umfasst die Außenwandfugen zwischen Bauteilen aus Ortbeton und/oder Betonfertigteilen mit geschlossenem Gefüge sowie aus unverputztem Mauerwerk und/oder Naturstein.   Die DIN 18540 gilt nicht für Fugen zwischen Bauteilen aus Porenbeton und Gebäudetrennfugen sowie für Fugen, die mit Erdreich in Berührung kommen.

TECHNISCHE RICHTLINIEN

Außenwandfugen (Bauteilfugen) unterliegen dem Geltungsbereich der DIN 18540 (Abdichten von Außenwandfugen im Hochbau mit Fugendichtstoffen). Dieser Geltungsbereich umfasst die Außenwandfugen zwischen Bauteilen aus Ortbeton und/oder Betonfertigteilen mit geschlossenem Gefüge sowie aus unverputztem Mauerwerk und/oder Naturstein.

Die DIN 18540 gilt nicht für Fugen zwischen Bauteilen aus Porenbeton und Gebäudetrennfugen sowie für Fugen, die mit Erdreich in Berührung kommen.

Für alle anderen an der Fassade vorkommenden Fugenbereiche, z. B. Anschlüsse an geputzten Bauteilen und Metallelementen, ist die DIN 18540 nur bedingt anwendbar. D. h. die Vorgaben für die Fugendimensionierung ist einzuhalten, jedoch die Konstruktion der Fugen, die Untergrundbeschaffenheit und die Qualitätsanforderungen an den Dichtstoff müssen nicht der DIN entsprechen.

Dichtstoffe für den Einsatz in Außenwandfugen (Bauteilfugen) müssen über ein Prüfzeugnis nach DIN 18540 verfügen. Zusätzlich ist ein gültiger Überwachungsvertrag eines neutralen Prüfinstitutes erforderlich. Hier müssen konkrete Nachweise vorliegen.

Weiterhin ist folgendes technisches Merkblatt zu beachten: BFS-Merkblatt Nr. 23 – Technische Richtlinien für das Abdichten von Fugen im Hochbau und von Verglasungen.

AUSFÜHRUNG DER ABDICHTUNG

Folgende Arbeitsschritte sind zur Abdichtung von Außenwandfugen (Bauteilfugen) notwendig:

  • Entfernen von Staub und Schmutz an den Haftungsflächen (Fugenflanken) 
  • Hinterfüllen der Fuge mit geschlossenzelliger PE-Rundschnur 
  • Ggf. abkleben der Fugenränder mit geeignetem Klebeband 
  • Haftflächen vorbehandeln mit Haftvermittler (Primer) 
  • Verfugen mit elastischem Dichtstoff 
  • Nachglätten mit empfohlenem Glättmittel 
  • Entfernen der Klebebänder 
  • Nachglätten der Dichtstoff-Randbereiche 
  • Entsorgung von Abfallresten

PRAXIS-TIPPS

Der Durchmesser eines Hinterfüllmaterials sollte größer sein als die Fugenbreite. Dadurch wird die Rundschnur ausreichend fixiert und kann sicher und gleichmäßig positioniert werden.

Elastische Dichtstoffe dürfen nicht ganzflächig überstrichen werden. Beim Streichen der Fassade nach der Verfugung ist der Anstrich auf dem Dichtstoff auf 1 mm zu begrenzen.

Da der Dichtstoff in den Randbereichen mit der Beschichtung in Kontakt kommt, muss das System auf die Anstrichverträglichkeit nach DIN 52452-4 abgestimmt sein.

Geeigneter Dichstoff nach DIN 18540: Sista F154 Hochbau & Anschluss und Sista P854 Fugenprimer

ERFORDERLICHE FUGENDIMENSIONIERUNG NACH DIN 18540

Bauteillänge in m

Fugenbreite in mm

Nennmaß a)

Mindestmaß

b)

Tiefe des Fugendichtstoffes

Nennmaß c)

bis 2,0

über 2,0 bis 3,5

über 3,5 bis 5,0

über 5,0 bis 6,5

über 6,5 bis 8,0

15

20

25

30

35

10

15

20

25

30

8

10

12

15

15

a) Nennmaß für die Planung

b) Mindestmaß zum Zeitpunkt der Fugenabdichtung

c) Die angegebenen Werte gelten für den Endzustand, dabei ist auch die Volumenänderung des Fugendichtstoffes zu berücksichtigen.