Diese Verordnung ist seit dem 01.02.2002 in Kraft und regelt den energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie trifft zur Fugenabdichtung folgende Aussage:
Die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen (z.B. Fensteranschluss-
Fugen) muss dauerhaft abgedichtet werden. Damit sind alle Außenwandteile einschließlich ihrer Anschlussdetails gemeint.
Die Fachzeitschrift "baumarktmanager" initiierte auch in diesem Jahr den Wettbewerb „Produkte des Jahres“.
In der...
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